Spvgg. – FSG Südkreis 3:0
Am 05.10.2017 hat das Kreissportgericht in zweiter Instanz das Urteil des Einzelrichters bestätigt. Der FSG Südkreis werden die in den ersten drei Saisonspielen erzielten Punkte aberkannt. Die FSG hatte dabei einen noch nicht Spielberechtigten Jugendspieler eingesetzt. Bedeutet für uns, dass sich das 4:4 in einen 3:0 Sieg wandelt. Dazu zwei Punkte mehr auf Habenseite. Ist bedauerlich für die FSG, entspricht aber den Regeln des Verbandes.